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Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV ​

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich ​

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website innolab.muenchen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ​

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ​

  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
  • Erstellungsdatum: 20.09.2026
  • Letzte Überprüfung: 25.09.2026

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen ​

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle ​

Landeshauptstadt München
IT-Referat, InnovationLab
E-Mail: innolab@muenchen.de

Durchsetzungsverfahren ​

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind.

Die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de