Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website innolab.muenchen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
- Erstellungsdatum: 20.09.2026
- Letzte Überprüfung: 25.09.2026
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktstelle
Landeshauptstadt München
IT-Referat, InnovationLab
E-Mail: innolab@muenchen.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind.
Die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de